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Für Assistenzärzt:innen und Dienstplanverantwortliche

Arbeitsrecht für den ärztlichen Dienstplan in der Schweiz

Du planst Dienste im Spital oder möchtest wissen, welche Arbeitszeiten, Ruhepausen und Rechte gelten? Hier findest du die wichtigsten Regeln in verständlicher Sprache – mit Links zu Gesetz, SECO und VSAO.

Stand der Prüfung: Diese Fassung ist als Orientierungshilfe veröffentlicht und wartet noch auf die externe fachliche Prüfung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. GAV, Arbeitsvertrag, kantonales Personalrecht und betriebliche Regeln können zusätzliche oder günstigere Ansprüche geben.

Das Wichtigste in Kürze

  • 50 Stunden sind für viele Spitalangestellte die gesetzliche Wochenhöchstzeit – nicht automatisch die vertragliche Sollzeit. Fedlex, Art. 9
  • 11 Stunden tägliche Ruhe sind der Grundsatz. Verkürzungen brauchen eine gesetzliche Grundlage und den richtigen Ausgleich. Fedlex, Art. 15aFedlex, Art. 19
  • Pausen müssen real möglich sein. Eine Pause, in der du weiter einsatzbereit bleiben musst, ist nicht einfach unbezahlte Freizeit. Fedlex, Art. 15
  • 42+4 ist ein VSAO-Modell für Assistenzärzt:innen und keine allgemeine gesetzliche Sollzeit. VSAO, Factsheet

Was dir Dienstplan Guru abnimmt

Du kannst Schichten, Pensum, Ruhezeiten, Wochenstundengrenzen, Abwesenheiten und Wünsche an einem Ort festhalten. Beim Erstellen eines Planvorschlags werden diese Angaben berücksichtigt; nach manuellen Änderungen kannst du den Plan erneut prüfen.

Die App kennt jedoch nicht automatisch deine tatsächlichen Übergaben, Pausen, Piketteinsätze, Mehrfachbeschäftigungen, Bewilligungen oder individuellen Schutzrechte. Sie ersetzt deshalb weder die Arbeitszeiterfassung noch die Verantwortung der planenden Stelle und des Arbeitgebers.

01

Für wen gilt das Arbeitsgesetz?

Ob die Arbeits- und Ruhezeitregeln anwendbar sind, hängt vom Betrieb, vom Arbeitsverhältnis und von der Funktion ab. Im Gesundheitswesen muss diese Prüfung vor jeder Detailregel stehen.

Private Krankenanstalten und Kliniken fallen grundsätzlich unter das ArG; ArGV 2 enthält für den durchgehenden Betrieb besondere Regeln.Fedlex, Art. 1–4Fedlex, Art. 15SECO, Geltungsbereich und Besonderheiten

Bei öffentlichen Krankenanstalten ist die Rechtslage funktionsabhängig. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte sind nach ArGV 1 ausdrücklich erfasst; für andere öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse können kantonales Personalrecht und besondere Unterstellungsregeln massgeblich sein.Fedlex, Art. 2, 3aFedlex, Art. 4aSECO, Definitionen und Geltungsbereich

Arbeitnehmende mit höherer leitender Tätigkeit können persönlich vom ArG ausgenommen sein. Entscheidend ist die tatsächliche Entscheidungsbefugnis, nicht allein der Titel «leitend» oder «Chefarzt/Chefärztin».Fedlex, Art. 3Fedlex, Art. 9SECO, Höhere leitende Tätigkeit

Für deinen Dienstplan: Kläre zuerst, ob für dich das ArG, kantonales Personalrecht, ein GAV oder eine besondere Spitalregel gilt. Ein Titel wie «leitende Ärztin» oder «leitender Arzt» entscheidet allein noch nicht.

02

Was zählt als Arbeitszeit?

Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich eine Person zur Verfügung des Arbeitgebers halten muss. Für eine korrekte Planung müssen auch Übergaben, angeordnete Weiterbildung und Piketteinsätze berücksichtigt werden.

Zur Arbeitszeit gehören die angeordnete Tätigkeit und betriebsnotwendige Nebenzeiten. Der normale Arbeitsweg zählt grundsätzlich nicht dazu; bei einem Einsatz aus externem Pikett wird die Wegzeit angerechnet.Fedlex, Art. 13 und 15SECO, Anrechnung an die Arbeitszeit

Pikettdienst im Betrieb gilt vollständig als Arbeitszeit. Bei Pikett ausserhalb des Betriebs zählen mindestens die tatsächlichen Einsätze und die dafür nötigen Wegzeiten.Fedlex, Art. 14 und 15SECO, Anrechnung an die Arbeitszeit

Mehrfachbeschäftigungen müssen in der Gesamtbelastung betrachtet werden; ein Dienstplan eines einzelnen Arbeitgebers zeigt nicht automatisch die gesamte Arbeitszeit.SECO, Merkblatt Mehrfachbeschäftigung

Für deinen Dienstplan: Trage Übergaben, angeordnete Weiterbildung und reale Piketteinsätze in deiner Zeiterfassung mit ein. Der normale Arbeitsweg ist etwas anderes als die Wegzeit zu einem Piketteinsatz.

03

Sollarbeitszeit, Überstunden und Überzeit

Sollarbeitszeit und gesetzliche Höchstarbeitszeit sind nicht dasselbe. Überstunden überschreiten die vertragliche Sollzeit; Überzeit überschreitet die gesetzliche Wochenhöchstzeit.

Das ArG unterscheidet je nach Tätigkeit und Betrieb eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden. Für die meisten Beschäftigten in Krankenanstalten und Kliniken ist die 50-Stunden-Grenze relevant.Fedlex, Art. 9SECO, Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Überstunden nach OR liegen über der vereinbarten oder üblichen Arbeitszeit. Überzeit nach ArG liegt über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit und ist nur ausnahmsweise zulässig.Fedlex, Art. 321cFedlex, Art. 12 und 13SECO, Voraussetzungen und Dauer der Überzeitarbeit

Bei einer 50-Stunden-Grenze sind höchstens 140 Überzeitstunden pro Kalenderjahr zulässig. Diese Grenze ist kein planbares Kontingent; Überzeit setzt eine ausserordentliche Situation voraus.Fedlex, Art. 12SECO, Überzeitarbeit

Für deinen Dienstplan: 50 Stunden sind für viele Spitalangestellte die gesetzliche Obergrenze, nicht die normale Sollzeit. Vertragliche 42 oder 44 Stunden bleiben die vereinbarte Arbeitszeit; Überzeit ist kein frei verplantes Zusatzkontingent.

04

Tägliche Arbeitsdauer und Pausen

Neben der reinen Schichtdauer sind der zeitliche Arbeitsrahmen und echte Pausen entscheidend. Eine im Plan eingetragene Pause genügt nur, wenn sie tatsächlich bezogen werden kann.

Tages- und Abendarbeit liegen grundsätzlich in einem betrieblichen Zeitraum von 17 Stunden. Die individuelle Arbeit muss mit Einschluss der Pausen grundsätzlich innerhalb von 14 Stunden liegen.Fedlex, Art. 10Fedlex, Art. 10 und 13SECO, Tages- und Abendarbeit

Die Mindestpausen betragen 15 Minuten bei mehr als 5½ Stunden, 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden und 1 Stunde bei mehr als 9 Stunden täglicher Arbeit.Fedlex, Art. 15Fedlex, Art. 18

Kann der Arbeitsplatz während einer Pause nicht verlassen werden, zählt die Pause als Arbeitszeit. Bei Nachtschichten und Diensten über Mitternacht ist die reale zusammenhängende Belastung massgeblich.Fedlex, Art. 15Fedlex, Art. 18SECO, Arbeits- und Ruhezeiten

Für deinen Dienstplan: Plane Pausen so, dass sie tatsächlich bezogen werden können. Bleibst du während der Pause am Arbeitsplatz und musst sofort reagieren, ist sie in der Regel Arbeitszeit.

05

Tägliche und wöchentliche Ruhezeit

Grundsätzlich sind elf aufeinanderfolgende Stunden tägliche Ruhe zu gewähren. Für Kliniken bestehen eng begrenzte Sonderregeln, die nicht mit einem beliebigen Unterschreiten gleichgesetzt werden dürfen.

Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf aufeinanderfolgende Stunden. Nach der allgemeinen Regel kann sie für Erwachsene einmal pro Woche auf acht Stunden sinken, wenn über zwei Wochen durchschnittlich elf Stunden erreicht werden.Fedlex, Art. 15aFedlex, Art. 19SECO, Tägliche Ruhezeit

Für Krankenanstalten und Kliniken erlaubt ArGV 2 unter Voraussetzungen eine Verkürzung bis auf neun Stunden, sofern im Durchschnitt von zwei Wochen zwölf Stunden erreicht werden.Fedlex, Art. 9 und 15SECO, Tägliche Ruhezeit

Zusätzlich gelten wöchentliche Ruhe und – bei Verteilung auf mehr als fünf Tage – Regeln zum freien Halbtag. Sonntagsarbeit löst besondere Ersatzruhe aus.Fedlex, Art. 18–21Fedlex, Art. 20 und 21

Für deinen Dienstplan: Prüfe jeden Wechsel vom Spät- in den Frühdienst und jede Nachtfolge. Eine verkürzte Ruhezeit ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und mit dem vorgeschriebenen Ausgleich zulässig.

06

Nacht- und Schichtarbeit

Nachtarbeit ist besonders geschützt. Kliniken sind zwar regelmässig von der Bewilligungspflicht befreit, müssen die übrigen Schutz-, Zeit- und Ausgleichsregeln dennoch einhalten.

Nachtarbeit liegt grundsätzlich ausserhalb von 6 bis 23 Uhr. In Krankenanstalten und Kliniken ist Nacht- und Sonntagsarbeit nach ArGV 2 ohne Einzelbewilligung möglich; die übrigen Regeln bleiben verbindlich.Fedlex, Art. 10, 16 und 17Fedlex, Art. 4 und 15SECO, Besonderheiten

Grundsätzlich sind nachts höchstens neun Arbeitsstunden in einem Zeitraum von zehn Stunden zulässig. ArGV 2 kennt für Kliniken besondere Modelle mit Präsenzanteil, Liegegelegenheit und verlängerter Ruhezeit.Fedlex, Art. 17aFedlex, Art. 10 Abs. 2 und Art. 15SECO, Nachtarbeit

Vorübergehende Nachtarbeit löst grundsätzlich einen Lohnzuschlag, regelmässige Nachtarbeit einen Zeitausgleich aus. Bei länger dauernder Nachtarbeit bestehen Ansprüche auf medizinische Untersuchung und Beratung.Fedlex, Art. 17b–17cFedlex, Art. 31 und 43–45SECO, Nachtarbeit

Für deinen Dienstplan: Nacht- und Schichtarbeit braucht eine vorausschauende Verteilung. Zuschläge, Zeitausgleich, medizinische Beratung und die konkrete Klinikregel gehören separat geprüft.

07

Sonntage und Feiertage

Sonntagsarbeit bleibt auch im Spital ausgleichspflichtig. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht ist keine Befreiung von Ruhe- und Schutzbestimmungen.

Der arbeitsgesetzliche Sonntag dauert grundsätzlich von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Arbeit an gleichgestellten kantonalen Feiertagen wird arbeitszeitrechtlich wie Sonntagsarbeit behandelt.Fedlex, Art. 18 und 20aSECO, Sonntagsarbeit und Feiertage

Für Krankenanstalten und Kliniken sind mindestens zwölf freie Sonntage pro Kalenderjahr vorgesehen; Sonntagsarbeit verlangt die gesetzlich bestimmte zusammenhängende Ersatzruhe.Fedlex, Art. 12 Abs. 2 und Art. 15SECO, Sonntagsarbeit

Vorübergehende und dauernde Sonntagsarbeit unterscheiden sich unter anderem beim Lohnzuschlag. Vertrag oder GAV können günstigere Regelungen vorsehen.Fedlex, Art. 19 und 20Fedlex, Art. 32aFedlex, Arbeitsvertrag

Für deinen Dienstplan: Zähle freie Sonntage und Ersatzruhe über das ganze Kalenderjahr. Ein einzelner Monatsplan kann diese Pflicht nicht vollständig abbilden.

08

Aufeinanderfolgende Arbeitstage

In der Regel darf nicht mehr als an sechs Tagen nacheinander gearbeitet werden. Kliniken dürfen unter genau definierten Voraussetzungen einen siebten Tag planen.

Wer sonntags arbeitet, darf grundsätzlich nicht an mehr als sechs aufeinanderfolgenden Tagen beschäftigt werden.Fedlex, Art. 21 Abs. 3SECO, Sonntagsarbeit

Krankenanstalten und Kliniken können sieben aufeinanderfolgende Arbeitstage vorsehen, wenn unter anderem die tägliche Arbeitszeit begrenzt, die Wochenhöchstzeit im Zwei-Wochen-Durchschnitt eingehalten und direkt danach mindestens 83 Stunden frei gewährt werden.Fedlex, Art. 7 Abs. 2 und Art. 15SECO, Aufeinanderfolgende Arbeitstage

Die Betrachtung endet nicht am Monatswechsel. Vor- und Folgemonat können für Arbeitsblock und Folgeerholung entscheidend sein.Fedlex, Art. 7 Abs. 2SECO, Arbeits- und Ruhezeiten

Für deinen Dienstplan: Beziehe beim Monatswechsel immer die letzten und ersten Einsätze beider Monate ein. Sieben Arbeitstage hintereinander sind im Spital nur unter mehreren zusätzlichen Bedingungen zulässig.

09

Pikettdienst und Bereitschaft

Pikett ist kein gewöhnlicher Schichtblock. Ort, Interventionszeit, tatsächliche Einsätze und unterbrochene Ruhezeiten verändern die rechtliche Bewertung.

Beim Pikettdienst hält sich eine Person neben der normalen Arbeit für besondere Einsätze bereit. Pikett im Betrieb zählt vollständig als Arbeitszeit; externes Pikett mindestens im Umfang von Einsatz und Wegzeit.Fedlex, Art. 14 und 15SECO, Definition und Anrechnung

Grundsätzlich sind innerhalb von vier Wochen höchstens sieben Piketttage zulässig, gefolgt von zwei Wochen ohne Pikett; gesetzlich geregelte Ausnahmefälle bleiben vorbehalten.Fedlex, Art. 14SECO, Pikettdienst

Krankenanstalten und Kliniken haben zusätzliche Regeln, insbesondere bei sehr kurzen Interventionszeiten. Unterbricht ein Einsatz die Ruhezeit, muss die verbleibende oder eine neue Ruhezeit korrekt gewährt werden.Fedlex, Art. 8a und 15SECO, Pikett in Krankenanstalten und Ruhezeit

Für deinen Dienstplan: Halte fest, ob das Pikett im Betrieb oder ausserhalb geleistet wird und wann tatsächlich interveniert wurde. Jeder Einsatz kann die anschliessende Ruhezeit verschieben.

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Besonders geschützte Personengruppen

Schwangerschaft, Stillzeit, Jugendalter und Familienpflichten lösen zusätzliche Schutzrechte aus. Eine allgemeine Teamregel kann diese individuellen Voraussetzungen nicht ersetzen.

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nicht über die vereinbarte ordentliche tägliche Arbeitsdauer und keinesfalls über neun Stunden hinaus beschäftigt werden. Weitere Einschränkungen gelten für Nachtarbeit sowie beschwerliche oder gefährliche Arbeiten.Fedlex, Art. 35–35bFedlex, Art. 60–65SECO, Gesetzlicher Sonderschutz

Für Jugendliche gelten eigenständige Regeln zu Dauer, Tageszeit und Art der Arbeit.Fedlex, Art. 29–32

Auf Arbeitnehmende mit Familienpflichten ist bei Arbeits- und Ruhezeiten besonders Rücksicht zu nehmen; Überzeit setzt ihr Einverständnis voraus. Kurzfristiges Pikett ist zusätzlich geschützt.Fedlex, Art. 36Fedlex, Art. 14 Abs. 4SECO, Familienpflichten

Für deinen Dienstplan: Schutzrechte von Schwangeren, Jugendlichen, stillenden Personen und Teammitgliedern mit Familienpflichten müssen individuell geprüft werden. Sie dürfen nicht nur aus einem allgemeinen Teamplan abgeleitet werden.

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Arbeitszeiterfassung und Dienstplanbekanntgabe

Ein Dienstplan dokumentiert die geplante Arbeit, nicht automatisch die effektiv geleistete Zeit. Arbeitgeber müssen die für den Vollzug erforderlichen Aufzeichnungen führen und Teammitglieder an der Arbeitszeitgestaltung beteiligen.

Arbeitszeitaufzeichnungen und weitere Vollzugsunterlagen sind grundsätzlich mindestens fünf Jahre aufzubewahren.Fedlex, Art. 46Fedlex, Art. 73–73bSECO, Verzeichnisse und Unterlagen

Stundenpläne und Bewilligungen sind bekanntzugeben. Bei neuen massgeblichen Einsatzzeiten sollen Arbeitnehmende möglichst frühzeitig informiert werden; das SECO nennt in der Regel zwei Wochen.Fedlex, Art. 47Fedlex, Art. 69SECO, Bekanntgabe des Stundenplans

Arbeitnehmende oder ihre Vertretung haben Mitspracherechte bei Gesundheitsschutz, Arbeitszeitorganisation und Stundenplangestaltung.Fedlex, Art. 48Fedlex, Art. 69–71

Für deinen Dienstplan: Bewahre den veröffentlichten Plan und die tatsächlich geleisteten Zeiten getrennt auf. Änderungen, Mehrarbeit und kurzfristige Einsätze gehören in die Ist-Erfassung.

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Gesundheitsschutz und faire Dienstplanung

Rechtskonforme Grenzwerte sind nur das Minimum. Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen gesundheitsschonend gestalten; faire und ergonomische Pläne unterstützen dieses Ziel.

Arbeitgeber müssen zum Schutz der Gesundheit alle Massnahmen treffen, die nach Erfahrung notwendig, technisch anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind.Fedlex, Art. 6SECO, Gesundheitsschutz

Vorwärts rotierende Schichtfolgen, begrenzte Arbeitsblöcke und eine faire Verteilung belastender Dienste können gesundheitlich sinnvoll sein, sind aber nicht pauschal identisch mit einer gesetzlichen Einzelgrenze.SECO, Merkblätter und ArbeitszeitmodelleVSAO, Dienstplanung

Für deinen Dienstplan: Gesundheits- und Fürsorgepflichten gehen über einzelne Zahlen hinaus. Verteile Nacht- und Wochenenddienste nachvollziehbar und berücksichtige bekannte gesundheitliche Einschränkungen.

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42+4 für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte

42+4 ist ein VSAO-Planungsmodell: durchschnittlich 42 Stunden Dienstleistung plus mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung. Es ist nicht die allgemeine gesetzliche Wochenhöchstzeit.

Der VSAO empfiehlt, 42 Stunden patientennahe Dienstleistung und mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung transparent und getrennt zu planen.VSAO, Das Konzept kurz erklärt

Die strukturierte Weiterbildung zählt dabei als Arbeitszeit. Die Summe bleibt Teil der gesamten Wochenarbeitszeit; für die betroffene Ärzteschaft bezeichnet der VSAO 50 Stunden als gesetzliche Höchstgrenze.VSAO, Arbeitsgesetzkonforme PlanungFedlex, Art. 9

Der Abstand zur 50-Stunden-Grenze soll Raum für Unvorhergesehenes schaffen. Er erlaubt nicht, Überzeit routinemässig einzuplanen.VSAO, Arbeitsgesetzkonforme Planung als BasisFedlex, Art. 12

Für deinen Dienstplan: 42+4 ist ein VSAO-Arbeitszeitmodell für Assistenzärzt:innen: 42 Stunden Dienstleistung plus mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung. Es ersetzt nicht die gesetzliche Höchstgrenze und gilt nicht automatisch in jedem Betrieb.

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Was gilt bei Widersprüchen und wer hilft weiter?

Eine einzelne Zahl aus dem Dienstplan reicht selten. Zuerst müssen Unterstellung und Sonderregeln geklärt, danach GAV, Personalreglement, Vertrag und betriebliche Praxis geprüft werden.

Prüfe in dieser Reihenfolge: Person und Betrieb, ArG/ArGV, kantonales Personalrecht, anwendbaren GAV oder Personalreglement, Einzelarbeitsvertrag und interne Weisungen. Günstigere Ansprüche können zusätzlich gelten.Fedlex, Art. 1–4Fedlex, Art. 15Fedlex, Arbeitsvertrag

Für verbindliche Einzelfallfragen sind kantonale Arbeitsinspektorate, eine arbeitsrechtliche Fachperson oder – für Mitglieder – die VSAO-Rechtsberatung die passenden Anlaufstellen.SECO, Adressen der kantonalen ArbeitsinspektionenVSAO, Dienstplanberatung

Für deinen Dienstplan: Wenn Regeln widersprechen, notiere zuerst Betrieb, Funktion, Kanton, GAV und Vertrag. Für eine verbindliche Einzelfallbeurteilung helfen Arbeitsinspektorat, VSAO-Rechtsberatung oder eine Fachperson.

Häufige Fragen

Garantiert Dienstplan Guru einen rechtskonformen Dienstplan?

Nein. Die Anwendung berücksichtigt ausgewählte, von dir eingetragene Regeln und weist auf erkennbare Konflikte hin. Unterstellung, GAV, kantonales Recht, tatsächlich geleistete Arbeitszeit und individuelle Schutzregeln bleiben separat zu prüfen.

Zum passenden Abschnitt
Darf ich im Spital sieben Tage hintereinander einplanen?

Nur wenn die klinikspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind, darunter begrenzte Tagesarbeitszeit, Einhaltung der Wochenhöchstzeit im Zwei-Wochen-Durchschnitt und mindestens 83 Stunden unmittelbar anschliessende Freizeit.

Zum passenden Abschnitt
Sind 50 Stunden die normale Sollarbeitszeit?

Nein. 50 Stunden sind für viele Beschäftigte im Spital die gesetzliche Höchstgrenze, nicht automatisch die vertragliche Sollzeit. Der VSAO empfiehlt für Assistenzärzt:innen beispielsweise das Modell 42+4.

Zum passenden Abschnitt
Zählt Pikettdienst als Arbeitszeit?

Im Betrieb vollständig. Bei externem Pikett zählen mindestens tatsächliche Einsätze und Wegzeit; für Kliniken und kurze Interventionszeiten gelten zusätzliche Regeln.

Zum passenden Abschnitt

Quellen und weiterführende Informationen

Die Aussagen auf dieser Seite verweisen direkt auf die jeweils verwendete Fundstelle. Die vollständigen Gesetzestexte und Erläuterungen findest du hier:

Zuletzt aktualisiert: . Redaktion: Redaktion Dienstplan Guru. Änderungen an Gesetz, GAV, Personalreglement oder betrieblichen Regeln können die Beurteilung verändern.