Diese Standardvereinbarung beschreibt die Bearbeitung von Team-, Mitarbeiter- und Planungsdaten durch Dienstplan Guru im Auftrag der nutzenden Organisation. Sie ergänzt die AGB und die Datenschutzerklärung. Individuelle Abweichungen können in Textform vereinbart werden.
Die Organisation ist für die Daten ihres Teams in der Regel Verantwortliche. Roman Sager, handelnd unter der Bezeichnung Dienstplan Guru, ist für diese Daten Auftragsbearbeiter. Gegenstand ist die Bereitstellung und der technische Betrieb der Dienstplan-Guru-Anwendung einschliesslich Authentifizierung, Planung, Speicherung, Veröffentlichung, Export, Support und Abrechnung der gebuchten Teams.
Je nach Nutzung können insbesondere folgende Kategorien betroffen sein:
Die Organisation entscheidet selbst, welche Daten sie eingibt. Sie soll keine unnötigen Gesundheitsangaben, Diagnosen, Strafdaten oder andere besonders schützenswerte Angaben eingeben. Wenn solche Daten für einen zulässigen Zweck erforderlich sind, muss die Organisation vorab die rechtliche Zulässigkeit und geeignete Schutzmassnahmen prüfen.
Dienstplan Guru bearbeitet die Daten nur nach dokumentierten Weisungen der Organisation und soweit dies für die vertraglich geschuldete Leistung, Sicherheit, Fehlerbehebung, Support oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Die Organisation stellt sicher, dass ihre Weisungen und die Dateneingabe rechtmässig sind und informiert die betroffenen Personen angemessen.
Personen mit Zugriff auf die Daten werden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Dienstplan Guru trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, insbesondere Zugriffskontrollen, rollenbasierte Berechtigungen, Verschlüsselung durch die eingesetzten Infrastruktur- und Zahlungsdienste, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge sowie Verfahren für Sicherung, Wiederherstellung und Löschung. Ein bestimmtes Sicherheitsniveau kann trotz dieser Massnahmen nicht absolut garantiert werden.
Für den Betrieb werden nach Bedarf weitere Dienstleister eingesetzt. Aktuell sind dies insbesondere Vercel (Hosting), Supabase (Datenbank und Authentifizierung), Stripe (Zahlungen und Abonnements), ZeptoMail (transaktionale E-Mails), Hetzner (rechenintensive Planungsjobs) und ein Gateway für optionale KI-Dienste. Änderungen werden in derDatenschutzerklärung oder über einen angemessenen Hinweis bekannt gemacht. Soweit erforderlich, kann die Organisation aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einspruch erheben.
Einige Dienstleister können Daten ausserhalb der Schweiz oder des EWR bearbeiten. Solche Übermittlungen erfolgen nur nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und mit einem angemessenen Schutzniveau oder geeigneten Garantien, etwa Standardvertragsklauseln, soweit erforderlich. Die jeweils verfügbaren Länder- und Vertragsinformationen richten sich nach den Konfigurationen und Bedingungen der eingesetzten Anbieter.
Dienstplan Guru unterstützt die Organisation im zumutbaren und technisch möglichen Umfang bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Export, Einschränkung und Sicherheitsvorfällen. Die Organisation leitet Anfragen betroffener Personen nicht ungeprüft an Dienstplan Guru weiter, sondern koordiniert die Antwort als Verantwortliche; bei Bedarf kann sie uns überinfo@berichteguru.com einbeziehen. Erkennen wir einen relevanten Sicherheitsvorfall, informieren wir die betroffene Organisation ohne unangemessene Verzögerung und unterstützen bei der Bewertung und Eindämmung.
Nach Ende des Vertrags kann die Organisation ihre verfügbaren Daten exportieren und die Löschung verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, technische Sicherungskopien und anonymisierte oder aggregierte Nachweise bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten. Die Löschung wird innerhalb angemessener Frist durchgeführt.
Auf begründete Anfrage stellt Dienstplan Guru angemessene Informationen zur Verfügung, die zur Prüfung der vereinbarten Datenschutz- und Sicherheitsmassnahmen erforderlich sind. Prüfungen dürfen den Betrieb, die Sicherheit anderer Kunden und die Vertraulichkeit nicht unangemessen beeinträchtigen. Vertrauliche Nachweise dürfen in geeigneter Form, etwa als aktuelle Anbieter- oder Sicherheitsdokumentation, erbracht werden.
Hinweis: Diese Standardvereinbarung ist für das aktuelle Angebot vorbereitet und ersetzt keine individuelle Datenschutz- oder Rechtsberatung. Für besondere Kategorien von Daten, grössere Organisationen oder EU/EEA-Konstellationen empfehlen wir eine individuelle Prüfung.
Stand und Vertragsversion: 2026-07-17